Herzlichen Glückwunsch Grundgesetz

Heute am 23. Mai können wir unserem Grundgesetz gratulieren, denn es feiert den 60. Jahrestag. Die Politik zelebrierte allerdings schon gestern, da heute die Wahlen des Bundespräsidenten anstanden (Horst Köhler wurde wiedergewählt). Ob der Begriff Geburtstag angebracht ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen, da unser Grundgesetz keine wirkliche Neuschöpfung darstellt. So gibt es auch Anknüpfungen an die Frankfurter Reichsverfassung vom 29. März 1849. Darüber hinaus zog man seine Lehren und Konsequenzen aus den Erfahrungen des Nationalsozialismus und der Weimarer Republik. So wurden zum Beispiel die Rechte des Bundespräsidenten stark eingeschränkt. Die Rechte der Bundesregierung und die des Bundeskanzlers wurden hingegen deutlich gestärkt. Das Grundgesetz lässt sich nur noch im großen Konsens ändern, es wird jeweils eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag als auch im Bundesrat benötigt. Manche Teile des Grundgesetzes sind sogar durch die sogenannte Ewigkeitsklausel gegenüber jeglicher Veränderung geschützt.

Die Unantastbarkeit der Menschenwürde, eine Innovation des Deutschen Grundgesetzes, wurde von vielen Staaten übernommen.

Der Begriff Grundgesetz betont den provisorischen Charakter der Bestimmungen, da es Vertretern der sowjetischen Besatzungszone damals, nach dem zweiten Weltkrieg und der Teilung Deutschlands, versagt war an der Gestaltung des Grundgesetzes mitzuwirken. In Artikel 146 ist festgelegt, dass das Grundgesetz an Gültigtkeit verliert, sobald eine vom gesamten Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung vorliegt. Mit dem Beitritt der neuen Bundesländer 1990 ist das Grundgesetz unbestrittene Grundlage der politischen Verfassung Deutschlands im Sinne einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft geworden.

Kontrolle und Verwirklichung des Grundgesetzes

Wichtig ist, dass wir Bürger für unsere Rechte einstehen und darauf achten, dass die Regelungen und Normen des Grundgesetzes auch eingehalten und verwirklicht werden. An dieser Stelle möchte ich den Präsidenten des Deutschen Bundestags Dr. Norbert Lammert zitieren, da ich es selber kaum besser auf den Punkt bringen könnte:

“Was in der Verfassung steht, ist eine Sache, eine andere Sache ist die Frage, ob und wie die in ihr formulierten Werte auch verwirklicht werden. Doch darauf kommt es an. Unser Staat ist angewiesen darauf, dass die Idee der Menschenwürde, die Grundwerte der Freiheit, Gleichheit und Toleranz gelebt werden. Demokratie braucht Bürger, die sich einmischen, die Verantwortung übernehmen, die Engagement zeigen. Das Grundgesetz gibt uns die Freiheit, uns für die humane Gesellschaft, wie wir sie wollen, einzusetzen. Nutzen wir diese Freiheit, jeden Tag aufs Neue.”

So kritisierten heute zum Jahrestag Sprecher des CCC die polizeiliche Berücksichtigung des im vergangenen Jahr verkündeten Urteils, des BGH Karlsruhe, zur Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von informationstechnischen Systemen. Wer seine Grundrechte (Art. 1-19), oder die Rechte ausgewählter anderer Artikel, durch staatliches Handeln verletzt sieht darf laut Artikel 93 eine Verfassungsbeschwerde einreichen.

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One Response to “Herzlichen Glückwunsch Grundgesetz”

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    Emil Wiederstein Says:

    Bundespräsident Wulf sieht Demokratie gefährdet? Ist das nu wirklich verwunderlich? Die Regierungen (egal welche Koalition) machen doch eh das was sie wollen. Wie kann Otto-Normalverbraucher noch Interesse an Politik haben, wenn die Regierungen immer alles anders machen als versprochen. Den Politikern sollte mal wieder klar werden, wer Ihnen zu dem Job verholfen hat.

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