BVA veranlasst Websperre

Während im Bundestag und in den Medien heiß über die geplanten Änderungen des Telemediengesetzes debattiert wird, veranlasst das Bundesverwaltungsamt (BVA) die Sperrung einer kritischen Satire-Webseite. Unerwartet wurde Thorsten G. von der Sperrung seiner Seite überrascht.

“Ich war erst mal sprachlos”

erklärt der 38 Jährige gegenüber heise-online.

Passend zur aktuellen Debatte hatte er eine Website mit scherzhaft gemeinter  Satire kreiert. Besucher der Webseite wurden folgendermaßen angesprochen:

Sehr geehrter Gefährder, sehr geehrte Gefährderin.

Darüber hinaus heiß es, die aufgerufene Seite sei so eben “vom Ministerium für Zensur und Repression und das alles gespert worden”.  Aus diesen Scherzen wurde  Realität. Der Provider kündigte Thorsten G. den Vertrag und sperrte ihm ohne jegliche Begründung seine Zugänge. Erst später wurde bekannt, dass der Auslößer für die Kündigung ein Fax des Bundesverwaltungsamtes an den Provider war. Darin hieß es, die besagte Seite ahme die Seite des BMI (Bundesministerium des Inneren) nach. Der Provider wurde darum geben das diese umgehend zu sperren.

Zum Vergleich eine grafische Gegenüberstellung der beiden Seiten:

Gegenüberstellung der Satire-Seite und der des BMI

Gegenüberstellung der Satire-Seite und der des BMI

Aus existenziellem Selbstschutz handelte der Provider sofort. Man befürchtete die eigenen Server könnten beschlagnahmt werden, erklärte DomainFactory in einer späteren offiziellen Stellungnahme. Darüber hinaus wird dem Seitenbetreiber die verbotene Verwendung eines Abzeichen des Bundes vorgeworfen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 OWiG), was mit Bußgeldstrafen von bis zu 1000€ bestraft werden kann. Laut Wikipedia genießt das Abzeichen des BMI keinen Urheberrechtsschutz.

Genehmigung: Erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe, um Urheberrechtsschutz zu genießen, daher Public Domain.

Meiner Meinung nach stellt sich auch die Frage, wieso die Webseite von Wikipedia noch online ist, dort wird das besagte Logo ja schließlich auch verwendet. Geht es hier jetzt um die unrerlaubte Verwendung des Hoheitszeichens des Bundes, um die mögliche Verwechslungsgefahr mit der Seite des BMI oder waren doch eher kritische Äußerungen ein Dorn im Auge der Behörden?

Mitlerweile ist die besagte Satire-Webseite wieder in veränderter Form verfügbar und genießt mehr publicity als je zuvor. Links zur Originalseite des BMI, sowie der Bundesadler wurden entfernt. Es wird nun deutlich darauf hingewiesen, dass es sich um Satire handelt um eine Verwechslung auszuschließen.

Wer sich im Netz zu diesem Thema umschaut wird häufig auf die folgende Frage stoßen: Wozu braucht der Staat noch ein Gesetz zu Kinderpornosperren wenn man auch heute schon erfolgreich eine Web-Zensur umsetzen kann?

Die Antwort ist meiner Meinung nach simpel. Auf Provider im Ausland hat man lange nicht soviel Einfluss wie auf deutsche Provider. Somit kann man zu sperrende Seiten nicht wie im Beispiel von Thorsten G. einfach vom Webserver-Provider abschalten lassen, sondern muss den Zugriff der Nutzer mit Hilfe der Internet-Service-Provider (ISP) verhindern, über welche man sich ins Internet einwählt (zum Beispiel T-Online oder 1und1).

Quellen

heise.de
zeit-online.de
blog.pantoffelpunk.de (Thorsten G.’s Blog)
Stellungnahme des Providers

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4 Responses to “BVA veranlasst Websperre”

  1. 1
    Geralda Says:

    Interessant. Kommt hier noch ein weiterer Beitrag? Möchte sehr gern mehr darüber erfahren. Könntest du mir per E-Mail antworten?

  2. 2
    WagnerGlenna Says:

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  3. 3
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